
Sehr geehrte Hauseigentümer,
wie Sie ggf. schon aus der Presse oder durch Informationsschreiben der Finanzverwaltung bzw. Ihrer Gemeinde erfahren haben, wurde die Grundsteuer aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts neu geregelt. Die Grundsteuer-Reform bedeutet, das deutschlandweit eine Neubewertung aller Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftlicher Betriebe erfolgen muss.
Alle Grundstückseigentümer sind verpflichtet, in der Zeit vom 01. Juli bis 31. Oktober 2022 (Stand heute) für jedes Grundstück, das am 01.01.2022 in ihrem Eigentum stand, eine Erklärung zur Feststellung des Grundstückswertes "auf elektronischem Weg" bei den Finanzämtern einzureichen.